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VDI 6022
Hygiene-
inspektion, Labor
& Zertifizierung

VDI 6022
Hygieneinspektion,
Labor & Zertifizierung

VDI6022

Die VDI 6022 ist die zentrale Richtlinie für die hygienische Qualitätssicherung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Deutschland.
Sie regelt, wie Hygieneinspektionen durchzuführen sind, welche mikrobiologischen Untersuchungen erforderlich sind und in welchen Intervallen geprüft werden muss.

Was regelt die Richtlinie?

Bakterien

Das Mindestziel der Hygienemaßnahmen nach der Richtlinie ist es, dass die Luft in der RLT-Anlage nicht verschlechtert wird und die Zuluft gesundheitlich zuträglich ist (VDI 6022 Blatt 1, Punkt 5.4). Sie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen (Blatt 1, Punkt 1).
Zur Einhaltung der Hygieneanforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung von RLT-Anlagen ist es erforderlich, in regelmäßigen Zeitabständen durch geschultes Fachpersonal (Kategorie A) Hygieneinspektionen durchzuführen (Blatt 1, Punkt 7.1).

In welchen Intervallen
muss geprüft werden?

→ Alle 3 Jahre: RLT-Anlagen ohne Befeuchtung und ohne erdverlegte Komponenten
→ Alle 2 Jahre: RLT-Anlagen mit Befeuchtung und mit erdverlegten Komponenten

Was umfasst eine VDI 6022
Hygieneinspektion?

Eine solche Hygieneinspektion besteht aus drei Prüfbereichen: der physikalischen, der konstruktiven und der mikrobiologischen Untersuchung.

P

Physikalische Prüfung
Erweiterte Sichtprüfung der RLT-Anlage auf Hygienemängel wie Verschmutzung, Rostbildung, Kalkablagerungen, Beschädigungen und Faserausträge.

K

Konstruktive Prüfung
Dokumentation und Überprüfung der physikalischen Anforderungen an alle Anlagenkomponenten – insbesondere hygienerelevante Komponenten, Revisionsöffnungen, Filter, Filterklassen, Filterrahmen und Beschädigungen.

M

Mikrobiologische Untersuchung
Die mikrobiologische Untersuchung ist das Kernstück der Hygieneinspektion. Im Rahmen der VDI 6022 Mikrobiologie sind zwei Verfahren vorgeschrieben:

 

→ Oberflächenproben (Abklatschproben): Kontrolle des Hygienezustands an hygienerelevanten Probenahmeorten. Ermittlung der Gesamtkeimzahl mittels TSA/CASO- und DG18-Platten.

 

→ Luftkeimzahlbestimmung: Vergleich von Keimspektrum und Keimgehalt zwischen Referenzluft und Zuluft. Die Zuluft darf hinsichtlich des Keimgehalts und Keimspektrums (Schimmelpilze, Hefen, Bakterien) nicht schlechter sein als die entsprechende Vergleichsluft.

 

→ (nicht vorgeschrieben:) Schimmelpilzdifferenzierung: Differenzierung der Schimmelpilzarten mittels TSA/CASO-, DG18- und MEA-Platten (90 mm). Eine Differenzierung der Schimmelpilzarten/-gattungen ist laut der Richtlinie obligatorisch.

Warum sind DG18 und MEA für die
Schimmelpilzdifferenzierung so wichtig?

DG18-Agar (Dichloran-Glycerol 18 %) und MEA (Malzextrakt-Agar) sind zwei Nährmedien, die für den vollständigen Nachweis von Schimmelpilzen und Hefen unverzichtbar sind.

→ DG18
Das im DG18 enthaltene Glycerin senkt die Wasseraktivität des Agars, was optimal für Schimmelpilze ist, die sich in trockeneren Umgebungen wohlfühlen. Der Stoff Dichloran verlangsamt das schnelle Wachstum bestimmter Schimmelpilze, sodass auch langsamer wachsende Arten identifiziert und gezählt werden können.

→ MEA
MEA hingegen hat eine höhere Wasseraktivität und erfasst ein zusätzliches Spektrum an Schimmelpilzen und Hefen, darunter solche, die bei feuchteren Bedingungen gedeihen. Bestimmte Pilze – beispielsweise Chaetomium und Stachybotrys – wachsen ausschließlich oder bevorzugt auf MEA.

Durch die Kombination von DG18 und MEA wird das größtmögliche Spektrum an Pilzarten/-gattungen abgedeckt. BioStates hat 2025-2026 eine eigene Studie mit 614 Probenpaaren durchgeführt: 94 % der Proben zeigten abweichende Ergebnisse bei alleiniger Verwendung von DG18, und 71 % zeigten zusätzliche Schimmelpilzarten auf MEA. Labore, die ausschließlich DG18 einsetzen, können daher ein unvollständiges Keimspektrum liefern.

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